“Die Bunte Hundescheune” – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2023)
§ 1 Anbieter / Vertragsschluss
„Die Bunte Hundescheune“ ist ein Angebot von Frau Doreen Bellstedt, Unter dem Lohberg 39a, 37434 Gieboldehausen.
Sämtliche Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten, sobald nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
Anmeldungen zu Angeboten von der „Bunten Hundescheune“ können mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Sie werden mit mündlicher bzw. schriftlicher Bestätigung durch „Die Bunte Hundescheune“ wirksam.
Ein Anspruch auf Teilnahme an den Angeboten von „Die Bunten Hundescheune“ besteht nicht. Der Vertragsabschluss kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Gegenstand des Unterbringungsvertrages ist die entgeltliche Unterbringung des Hundes in der Hundepension „Die Bunte Hundescheune“.
§ 2 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an sämtlichen Angeboten ist das Bestehen einer gültigen Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Freiheit von ansteckenden Erkrankungen und gültiger Impfschutz vor Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Parainfluenza und die nasale/orale Zwingerhustenimpfung (Bb). Ebenso Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Probetag, um ein kennenlernen zu ermöglichen und das Verhalten des Hundes in fremder Umgebung beurteilen zu können. Der Probetag gilt als Tagesbetreuung und wird nach der gültigen Preisliste berechnet.
Die Aufnahme von läufigen Hündinnen ist nicht möglich, die Hündinnen die während des Betreuungszeitraumes läufig werden, müssen noch am selben Tag abgeholt werden.
Auf Hunde, welche nach den Regeln des jeweils für sie gültigen Landeshundegesetzes im Einzelfall als „gefährlich“ eingestuft worden sind oder einer in dem Bundesland geltenden Rasseliste unterfallen, ist gesondert hinzuweisen. Eine Aufnahme erfolgt allein im Ausnahmefall.
Mit der Erstanmeldung werden die personenbezogenen Daten des Hundehalters (zur Kontaktaufnahme und Vertragsabwicklung), sowie die Daten und Besonderheiten des Hundes erfasst. Der Hundehalter versichert, dass die insoweit gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind. Sie sind Vertragsgrundlage. Soweit sich im Laufe der Geschäftsbeziehung, insbesondere vor Inanspruchnahme weiterer Leistungen, Änderungen ergeben so sind diese durch den Hundehalter unaufgefordert mitzuteilen.
§ 3 Angebote / Unterbringungspreise
Grundlage der Preisberechnung ist das jeweils bei Vertragsschluss gültige Preis- und Leistungsverzeichnis.
Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag für den gebuchten Zeitraum errechneten Betrag im Voraus zu entrichten. Dies erfolgt per Überweisung, Barzahlung oder EC-Cash.
Bei der Verwendung von Kreditkarten zur Zahlung werden seitens der Bank grundsätzlich Gebühren erhoben. Daher berechnet die Bunte Hundescheune für jede Zahlung mit Kreditkarte eine Pauschale
von 5,-€ Euro, welche vom Kunden zu entrichten ist.
Bei der Verwendung von Kreditkarten zur Zahlung werden seitens der Bank grundsätzlich Gebühren erhoben. Daher berechnet die Bunte Hundescheune für jede Zahlung mit Kreditkarte eine Pauschale
von 5,-€ Euro, welche vom Kunden zu entrichten ist.
Zusätzlich während der Betreuungszeit in Anspruch genommene oder angefallene Leistungen und Vergütung werden nach Abschluss des Betreuungszeitraumes berechnet wie zum Beispiel: Spaziergänge, Duschen etc.
§ 4 Betreuungsleistung / Betreuungszeiten / Nichtabholung des Hundes
Angeboten werden Hundetagesbetreuung und Hundepension.
Unter Hundetagesbetreuung ist die tageweise Betreuung von Hunden ohne Übernachtung zu den üblichen Geschäftszeiten zu verstehen.
Das Bringen und Abholen der Hunde erfolgt nach individueller Absprache zu den Öffnungszeiten „Der Bunten Hundescheune“.
Unter Hundepension ist die mehrtägige Betreuung von Hunden mit zumindest einer Übernachtung zu verstehen.
Abweichende Zeiten sind gesondert zu vereinbaren. Ein Anspruch auf eine gesonderte Vereinbarung besteht nicht.
Ist ein Hund nicht bis 18.00 Uhr aus der Hundetagesbetreuung oder Hundepension abgeholt worden, so besteht eine Verpflichtung zur Herausgabe für diesen Tag nicht mehr. Die zusätzliche in Anspruch genommene Leistung wird entsprechend des gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisses berechnet.
Sollte ein Hund ohne ergänzende Vereinbarung nach Ablauf des Betreuungszeitraumes nicht abgeholt werden, so wird dieser im Regelfall (je nach Kapazitäten) zunächst in der „Bunten Hundescheune“ kostenpflichtig weiterbetreut. „Die Bunte Hundescheune“ behält sich jedoch vor, das Tier nach spätestens 10 Tagen auf Kosten des Hundehalters an das örtliche Tierheim / eine Hundepension Kapazitäten zu übergeben.
§ 5 Tierärztliche Versorgung
Sollte sich ein Hund während des Aufenthaltes aus welchem Grund auch immer verletzen oder aus anderen Gründen der tierärztlichen Behandlung bedürfen, wird der Hundehalter unmittelbar informiert und das weitere Vorgehen mit ihm abgestimmt. Für den Fall, dass der Hundehalter nicht erreichbar ist oder ein besonderes Eilbedürfnis im Hinblick auf das Hundewohl besteht, ermächtigt der Hundehalter „Die Bunte Hundescheune“ unmittelbar einen Tierarzt aufzusuchen und diejenigen Maßnahmen zu veranlassen, welche tiermedizinisch notwendig sind.
Regelmäßige Inanspruchnahme findet durch die Tierarztpraxis Beihsner mit Anschrift Zur Nordwiese 1 in 37136 Seeburg statt.
Von den Kosten der tierärztlichen Behandlung stellt der Hundehalter „Die Bunte Hundescheune“ frei. „Die Bunte Hundescheune“ wird ermächtigt den Tierbehandlungsvertrag mit der vorgenannten Tierärztin oder einen anderen Tiermediziner als Vertreter des Hundehalters zu schließen.
Sollte ein Hund während der Betreuungszeit versterben, so wird der Tierkörper auf Wunsch des Hundehalters zur sachgerechten Verwahrung und abschließenden Entscheidung zum weiteren Fortgang zu einem Tierarzt / Krematorium gegeben. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
§ 6 Kündigung / Stornierungen
Soweit der Hundehalter mit „Der Bunten Hundescheune“ über einen konkreten Zeitraum einen Betreuungsvertrag (Hundepension) geschlossen hat, endet der Vertrag mit Ablauf des vorgesehenen Betreuungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung wird im Übrigen ausgeschlossen.
Das Recht beider Parteien den Vertrag aus wichtigem Grunde jederzeit außerordentlich zu kündigen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Angabe vorsätzlich falscher Angaben des Hundehalters zu Gesundheit und Verhalten. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der Hund im Rahmen des Betreuungsaufenthaltes gesundheitliche Auffälligkeiten / Verhaltensstörungen zeigt, die das übliche Maß übersteigen und eine Betreuung nicht möglich machen.
Stornierungen im Bereich der Hundepension sind für den Hundehalter bis zu 7 Tagen vor Betreuungsbeginn kostenfrei. Bei einer Stornierung innerhalb von 6 bis zu 3 Tagen vor Betreuungsbeginn ist „Die Bunte Hundescheune“ berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % der ursprünglichen Kosten zu berechnen; bei Stornierungen 2 Tage vor Betreuungsbeginn / Nichtwahrnehmung ist „Die Bunte Hundescheune“ berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 70 % der ursprünglich vereinbarten Kosten zu fordern.
Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
§ 7 Haftung
Die Hundehaltereigenschaft nach § 833 Abs. 1 BGB bleibt während des Aufenthaltes des Hundes in „Die Bunte Hundescheune“ unberührt. „Die Bunte Hundescheune“ ist während des Aufenthaltes des Tieres Tieraufseher im Sinne des § 834 BGB.
„Die Bunte Hundescheune“ versichert sorgfältige und artgerechte Betreuung des Hundes während des vereinbarten Betreuungszeitraumes. Dies unter Berücksichtigung der mitgeteilten Besonderheiten / Verhaltensauffälligkeiten sowie den aus fachkundiger Beobachtung des Hundes ergebenden Notwendigkeiten.
Der Hundehalter ist sich der Tatsache bewusst, dass die Betreuung von mehreren Hunden unter Berücksichtigung der jeweiligen eigenen tierischen Gefahr stets gefahrgeneigt ist und veranlasst die Betreuung auf eigenes Risiko. Insbesondere kann es in der Hundegruppe auch unter fachgerechter Aufsicht zu artgerechten Raufspielen und Auseinandersetzungen von Hunden kommen. Hierbei können Verletzungen der Tiere entstehen, welche unter Umständen der tierärztlichen Versorgung bedürfen.
Bei Spaziergängen kann es trotz fachgerechter Betreuung und Sorgfaltspflicht zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen, z.B. reißt die Leine, der Hund windet sich aus dem Geschirr/Halsband, Begegnung mit freilaufenden Hunden, etc. In diesem Fall übernimmt „Die Bunte Hundescheune“ keinerlei Haftung für eventuell entstehenden Sach-/Personen- oder Tierschäden.
Für den Fall, dass der Hundehalter entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung nicht mitteilt, dass eine zur Betreuung übergebene Hündin läufig ist oder läufig wird, haftet „Die Bunte Hundescheune“ nicht für eine etwaige Bedeckung des Tieres und daraus entstehender Kosten. Diese trägt der Tierhalter.
„Die Bunte Hundescheune“ ist eine Haftung für Schäden im Rahmen des gesetzlich zulässigen freigestellt. Es besteht mithin keine Haftung mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es erfolgt auch keine Haftungsfreistellung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ein etwaiger Schaden wird begrenzt auf einen vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für mitgegebene Gegenstände (Decken, Halsbänder, Leinen, Steuermarken, etc.) wird nicht übernommen.
§ 8 Fotografien des Hundes
Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass von seinem Hund während des Aufenthaltes Fotografien gefertigt werden, welche schließlich zu werblichen Zwecken von „Die Bunte Hundescheune“ verwandt werden dürfen. Eine Verwendung kann zum Beispiel, in Printmedien oder in den sozialen Medien erfolgen. Ein Vergütungsanspruch besteht nicht.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.
Sollte eine der Bestimmungen in diesen vorgenannten Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben hiervon sowohl der Betreuungsvertrag an sich als auch die restlichen Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die den Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.